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   VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90   

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https://dejure.org/1990,7044
VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90 (https://dejure.org/1990,7044)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1990 - 3 TG 1292/90 (https://dejure.org/1990,7044)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 3 TG 1292/90 (https://dejure.org/1990,7044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 S 2 BauNVO, § 8 BauNVO, § 8 BauNVO, § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Bebauungsplan: Widersprüchliche Festsetzung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb - interkommunale Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    In diesem Falle entfällt die weitere Prüfung, ob sich das Vorhaben seiner Art nach in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt (BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 -- 4 C 64.79 --, BRS 40, Nr. 45; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand: 01.10.1979, § 34 Rdnr. 48 und 49).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Ortsrecht werden, müssen jedoch bestimmt und unmißverständlich sein (BVerwG, Urteil vom 16.02.1973 -- IV C 66.69 --, BVerwGE 42, 5 = DÖV 1973, 712 = BRS 27 Nr. 5).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    Da hier ein Widerspruch allein soweit besteht, wie der Bebauungsplan "GE" festsetzt, und diese Festsetzung die Grundzüge der übrigen Planung nicht berührt, so daß das übrige Bebauungsplangebiet ohne die Widersprüchlichkeit der GE-Festsetzung unverändert geblieben ist und dies zugleich einen räumlich abgegrenzten Planteil betrifft, ist der Bebauungsplan ausnahmsweise auch nur in diesem Umfange unwirksam (BVerwG, Beschluß vom 18.07.1989 -- 4 N 3.87 --, DVBl. 89, 1101).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich aus der den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB (früher BBauG) zustehenden Planungshoheit, die auf die Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgeht, klagefähige Rechte jedenfalls dahingehend, daß die Gemeinden Eingriffe in ihre Planungshoheit unter Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes abwehren können (BVerwG; Urteil vom 08.09.1972, Buchholz 406.11, § 2 BBauG Nr. 10, Urteil vom 14.02.1969, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 2 = DVBl. 1969, 362; Urteil vom 14.02.1969, Buchholz 442.08, § 36 BBauG Nr. 3 = BVerwGE 31, 264; Urteil vom 13.02.1970, Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 13).
  • VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83

    Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    Sie ist der Auffassung, das Verwaltungsgericht habe es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 04.06.1987 -- 3 OE 36/83 -- nicht dahinstehen lassen dürfen, ob die hier streitige Baugenehmigung rechtswidrig sei oder nicht, weil dies für den Antragsgegner von Ausschlag für seine Entscheidung nach § 101 HBO sei.
  • VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
    Unauflösbare Widersprüche -- wie sie der hier einschlägige Bebauungsplan aufweist -- führen zur Nichtigkeit (Hess. VGH, Beschluß vom 01.09.1981 -- 4 N 16/80 -- BRS 38 Nr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.1993 - 1 S 68/93

    Normenkontrolle, Bauleitplanung

    Auch in der Rechtsprechung werden die vergleichbaren Bestimmungen anderer Bundesländer als "Ziel" angesehen (vgl. VGH Baden-Württenberg, NK-U v. 17.2.1987 aaO.; OVG Rheinland-Pfalz, NK-U vom 19.10.1988 aaO; HessVGH, Beschl. v. 20.6.1990 - 3 TG 1292/90; OVG Nordrhein/Westfalen, B. v.09.02.1988, DÖV 1988, 843 ; vgl. allgemein zu Zielen, BVerwG, B. v. 20.8.1992, BVerwGE 90, 329 H; von "Zielen" in diesem Zusammenhang geht erkennbar auch BVerwG, U. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 - aus).

    Die Grenzen der Zumutbarkeit dürfen aber nicht überschritten werden (BVerwG, U. v.08.09.1972 aaO.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 21.12.1976, BRS 30 Nr. 24; Hessischer VGH , B. v. 20.06.1990 - 3 TG 1292/90 -).

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 N 16.2497

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan:

    Erforderlich ist, dass die Festsetzungen hinreichend bestimmt sind und keine unauflösbaren Widersprüche beinhalten (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.1973 - IV C 66.69 - juris Rn. 28; HessVGH, B.v. 20.6.1990 - 3 TG 1292/90 - juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verstoßes der

    Die Grenzen der Zumutbarkeit dürfen aber nicht überschritten werden (BVerwG, U. v. 08.09.1972 - a.a.O.; zu den Voraussetzungen eines aus einem Verstoß gegen das Gebot der interkommunalen Rücksichtnahme erwachsenen Abwehrrechts vgl. auch den Beschluß des Hess. VGH, vom 20.06.1990 - 3 TG 1292/90 -, auf den der Senat in seinem Beschluß vom 06.03.1991 - 4 TG 2871/90 - verwiesen hat, der zwischen den Beteiligten ergangen ist).
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